Steuern

Die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde sind die Steuereinnahmen. Das Steuerbüro Kirchlindach ist verantwortlich für die Registerführung und arbeitet eng mit der Gemeinde Wohlen (Kompetenzgemeinde Steuererklärungen) und der Steuerverwaltung des Kantons Bern (Inkasso) zusammen.

Ab dem 18. Lebensjahr sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie ausländische Staatsangehörige mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • BE-Login: Online ausfüllen und online einreichen.
  • TaxMe Online: Online ausfüllen und Freigabequittung ausdrucken, unterzeichnen und beim Steuerbüro einreichen.
  • Dr. Tax für Treuhänderinnen und Treuhänder sowie Privatpersonen: Online ausfüllen und gesamte Steuererklärung inkl. Deckblatt (Strichcode) und Unterschrift beim Steuerbüro einreichen.
  • Handschriftliche Steuererklärung: Die Steuerverwaltung des Kantons Bern versendet keine Formulare mehr in Papierform. Wenn Sie diese dennoch wünschen, können Sie sich mit dem Steuerbüro in Verbindung setzen.

Brauchen Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung?

Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung benötigen, gibt es verschiedene Steuerberaterinnen und Steuerberater im Kanton Bern. 

Für viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus.

Links:

Erklärvideo zum Ausfüllen der Steuererklärung

Sie haben die Steuerrechnung erhalten und haben Fragen zur Bezahlung der Steuern? Auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern finden Sie nähere Informationen rund um das Thema «Steuern bezahlen». 

Zahlungserleichterung und Erlass

Können Sie die Zahlungsfristen nicht einhalten? In diesem Fall können Sie online um eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder um die Ausstellung von Ratenrechnungen für definitiv veranlagte Steuern ersuchen. 

Wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten, können Sie ein Gesuch um Steuererlass einreichen. Ein Steuererlass soll eine langfristige und dauernde Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person ermöglichen. Der Erlass darf sich nicht zugunsten von anderen, gleichrangigen Gläubigern auswirken. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, so hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf Erlass. Die Erlassbehörden entscheiden endgültig. Es besteht kein ordentliches Rechtsmittel. Laufende Erlassgesuche stoppen in der Regel weitere Inkassomassnahmen. Bei Erlassgesuchen bleibt die gesetzliche Verzugszinspflicht in jedem Fall vorbehalten.

Bitte beachten Sie, dass nur rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuerforderungen Gegenstand eines Erlassgesuches sein können. Bereits bezahlte Steuerbeträge werden nur erlassen, wenn die Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt geleistet worden ist. Erlassen werden in der Regel der Steuerbetrag und die darauf entfallenden Zinsen. Bussen und damit zusammenhängende Nachsteuern werden nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.

Links

Die im Steuerregister aufgeführten Werte unterliegen dem Steuergeheimnis und dürfen nur an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen können, oder  die steuerpflichtige Person eine unterzeichnete Einwilligung erteilt.

Mutationen

Hat sich Ihr Name, die Adresse, die Konfession oder allenfalls Ihr Zivilstand geändert? Das Steuerregister ist am Einwohnerregister angeschlossen. Sämtliche Mutationen erfolgen daher zuerst im Einwohnerregister und dieses setzt automatisch eine Meldung für das Steuerregister ab. 

Die Steueranlage ist das Vielfache des Einheitsansatzes, das heisst ein Faktor, mit dem die Einheitsansätze zu multiplizieren sind. Die Steueranlage ist von Jahr zu Jahr für den Kanton und für jede Gemeinde neu festzusetzen. Je grösser der Finanzbedarf, umso höher wird die Steueranlage festgesetzt. Die Steueranlage des Kantons und der Kirchgemeinden finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Sie möchten Ihre Einkommens- und Vermögenssteuern berechnen?
Nutzen Sie den Online-Steuerrechner der kantonalen Steuerverwaltung für die Einkommens- und Vermögenssteuern und für die verschiedenen Steuerarten.

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