Sie haben die Steuerrechnung erhalten und haben Fragen zur Bezahlung der Steuern? Auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern finden Sie nähere Informationen rund um das Thema «Steuern bezahlen».
Zahlungserleichterung und Erlass
Können Sie die Zahlungsfristen nicht einhalten? In diesem Fall können Sie online um eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder um die Ausstellung von Ratenrechnungen für definitiv veranlagte Steuern ersuchen.
Wenn Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten, können Sie ein Gesuch um Steuererlass einreichen. Ein Steuererlass soll eine langfristige und dauernde Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person ermöglichen. Der Erlass darf sich nicht zugunsten von anderen, gleichrangigen Gläubigern auswirken. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, so hat die steuerpflichtige Person Anspruch auf Erlass. Die Erlassbehörden entscheiden endgültig. Es besteht kein ordentliches Rechtsmittel. Laufende Erlassgesuche stoppen in der Regel weitere Inkassomassnahmen. Bei Erlassgesuchen bleibt die gesetzliche Verzugszinspflicht in jedem Fall vorbehalten.
Bitte beachten Sie, dass nur rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuerforderungen Gegenstand eines Erlassgesuches sein können. Bereits bezahlte Steuerbeträge werden nur erlassen, wenn die Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt geleistet worden ist. Erlassen werden in der Regel der Steuerbetrag und die darauf entfallenden Zinsen. Bussen und damit zusammenhängende Nachsteuern werden nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.