Wer für länger als drei Monate in eine andere Gemeinde einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Kirchlindach haben, in Zürich jedoch ihrer Arbeit nachgehen. Damit Sie nicht hin und her pendeln müssen, leben Sie in der Folge unter der Woche in Zürich. In einem solchen Fall müssen Sie sich für den Wochenaufenthalt bei der entsprechenden Gemeinde anmelden. Einen Aufenthalt begründen können nur Personen, die in der Schweiz niedergelassen sind. Die Aufenthaltsdauer ist jeweils befristet, wobei Fristverlängerungen möglich sind.
Heimatausweises beantragen
Sie wollen sich zum Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde anmelden? In diesem Fall müssen Sie das Online-Formular ausfüllen und an die Einwohnerdienste übermitteln. Sie können die Einwohnerdienste auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Einwohnerdienste werden anschliessen kostenpflichtigen Heimatausweis ausstellen, mit welchem Sie sich für den Wochenaufenthalt in der anderen Gemeinde anmelden können. Bitte beachten Sie, dass der Heimatausweis immer nur für den entsprechenden Wochenaufenthalt gültig ist. Wenn Sie Ihre Wochenaufenthaltsgemeinde verlegen, so müssen Sie wiederum einen gänzlich neuen Heimatausweis beantragen.
Heimatausweis verlängern
Ist Ihr Heimatausweis für den Wochenaufenthalt abgelaufen und Sie wollen ihren Wochenaufenthalt verlängern? In diesem Fall müssen Sie das Online-Formular ausfüllen und an die Einwohnerdienste übermitteln. Sie können die Einwohnerdienste auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Einwohnerdienste werden anschliessend die kostenpflichtige Verlängerung des Heimatausweises vornehmen und Ihnen zukommen lassen. Der verlängerte Heimatausweis ist wiederum der Wochenaufenthaltsgemeinde vorzulegen, damit Sie Ihren Wochenaufenthalt dort verlängern können.