Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das kostenpflichtige Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen Sie bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) direkt am Schalter, per Post oder via online Formular. Die gesuchstellende Person hat sich auszuweisen. Für die Gemeinde Kirchlindach ist die KESB Mittelland Nord zuständig.