Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben zu realisieren? Die Bauverwaltung möchte mit einer raschen Behandlung Ihres Gesuches zum guten Gelingen beitragen. Als Basis dafür werden vollständige und korrekt erstellte Baugesuchsakten benötigt.
Baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig?
Gehen Sie bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt, oder nicht, grundsätzlich davon aus, dass alle Bauten (z.B. Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (z.B. Strassen, Parkplätze, Leitungen, Terrainveränderungen) und baulichen Vorkehren (z.B. Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und / oder Anschriften) eine Baubewilligung benötigen. Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können baubewilligungsfrei erstellt werden (Art. 4 ff. Dekret über das Baubewilligungsverfahren; BewD; BSG 725.1). Die aufgeführten Vorhaben sind jedoch nur unter Vorbehalt von Art. 7 BewD baubewilligungsfrei. Der Standort, wo das Vorhaben realisiert werden soll, spielt dabei eine wesentliche Rolle (Bauzone, Ausserhalb der Bauzone, Wald, in der Nähe eines Gewässers, usw.). Kann ihr Bauvorhaben als baubewilligungsfrei taxiert werden, ist zu beachten, dass baubewilligungsfrei nicht rechtsfrei bedeutet. Auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben können eine Gewässerschutzbewilligung bedürfen (z.B. Wärmentzug mittels Erdsonde). Weiter haben diese, nach den privatrechtlichen Bestimmungen, Grenzabstände einzuhalten. Möchten Sie wissen, welche Vorschriften für Ihre Parzelle relevant sind, und was es sonst noch zu beachten gilt? Dann empfehlen wir Ihnen einen Blick in den ÖREB-Kataster. Hier finden Sie sämtliche geltenden Vorschriften für Ihre Parzelle.
Wo reiche ich mein Baugesuch ein?
Sämtliche Baugesuche, Voranfragen sowie Meldeformulare für Solaranlagen sind ausschliesslich über eBau - das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern - einzureichen.
Kleines oder ordentliches Baubewilligungsverfahren?
Bauvorhaben, welche im vereinfachten Verfahren, das heisst ohne Publikation im amtlichen Publikationsorgan, durchgeführt werden können, dauern ca. zwei bis drei Monate, sofern die Unterschriften der betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn eingereicht werden. Mit der Unterschrift bestätigen diese Nachbarinnen und Nachbarn, dass keine Einsprachefrist gefordert wird. Für die Unterschriftensammlung benötigen Sie das Formular "Bekanntmachung nach Art. 27 Abs. 4 BewD".
Bauvorhaben, welche eine ordentliche Baubewilligung benötigen, werden 2 Mal im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Für korrekt eingereichte Baugesuche werden im Idealfall drei bis vier Monate für das Baubewilligungsverfahren beansprucht. Ob ein Baugesuch im vereinfachten oder im ordentlichen Verfahren durchgeführt wird, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden.
Profile
Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat zeitgleich mit der Baueingabe die äusseren Umrisse des Bauvorhabens im Gelände abzustecken und durch Profile kenntlich zu machen. Sie haben namentlich in den Gebäudeecken die Höhe der Fassaden und die Neigung der Dachlinien anzuzeigen. Die Höhe oberkant Erdgeschoss ist mit einer Querlatte zu markieren.
Vermessung, Geometer
Das Ingenieurbüro bbp geomatik ag ist als Kreisgeometer für die Gemeinde Kirchlindach tätig. Situationspläne zu Baugesuchen sind direkt dort zu bestellen.
Schnurgerüst
Erfordern Bauten und Anlagen ein Schnurgerüst, ist es nötig, dass der Nachführungsgeometer vor Baubeginn eine Kontrolle durchführt (Schnurgerüst und Höhenfixpunkte). Ist das Werk abgeschlossen, führt er die amtliche Vermessung durch.
Baubeginn und Bauende
Melden Sie den Baubeginn respektive das Bauende via eBau. Nachdem das Formular zur Selbstdeklaration fertig ausgefüllt ist, muss dieses ausgedruckt und original unterzeichnet bei der Bauverwaltung eingereicht werden.