Eine Feuerungskontrolle ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmässige Überprüfung von Öl-, Gas- oder Holzheizungen auf Emissionen, Sicherheit und Energieeffizienz, basierend auf der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen (sogenannte «kleine Feuerungen») können seit dem 01.08.2025 selbst entscheiden, wer die Kontrolle ihrer Feuerungsanla-gen durchführen soll. Dafür müssen sich aber Messunternehmen seit dem 01.04.2025 für die Kontrollen konzessionieren lassen, um die Qualität der Messungen zu gewährleisten.