Öffentliche Anlässe und Veranstaltungen, an welchen Speisen und Getränke (mit oder ohne Alkohol) zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, sind der Gastgewerbegesetzgebung unterstellt. In der Folge kann es sein, dass Sie für diesen Anlass eine gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen. Ob ein Anlass bewilligungsfrei ist, oder nicht, können Sie dem
Der häufigste Fall ist die Festwirtschaftsbewilligung (F). Eine solche ist beispielsweise nötig für ein Oktoberfest oder eine Festwirtschaft anlässlich eines Sportevents. Das Gesuch inkl. Beilagen muss spätestens 20 Tage resp. bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen spätestens zwei Monate vor dem Anlass bei der Gemeinde, in der die Veranstaltung stattfindet, eingereicht werden. Bei kurzfristig eingereichten Gesuchen ist nicht garantiert, dass die Bewilligung rechtzeitig ausgestellt werden kann.
Gemeinnützige bzw. nicht gewerbsmässige Veranstaltungen sind unter gewissen Voraussetzungen bewilligungsfrei möglich (Art. 1a GGV, vgl. Bewilligungsfreie Anlässe ). Die Beurteilung, ob ein Anlass eine Einzelbewilligung bedarf oder nicht, obliegt primär der zuständigen Gemeinde. Im Zweifelsfall entscheidet das Regierungsstatthalteramt.
Eingabefristen
Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens
– 20 Tage
– 60 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen,
– 90 Tage, bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen.
Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen brauchen, erfahren Sie hier: Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Das Gesuch kann in Münsingen auch digital eingereicht werden: Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Für Grossanlässe mit über 500 Personen ist zudem der Fragebogen Durchführung einer Veranstaltung einzureichen.