Benutzung öffentlichen Grundes

Möchten Sie ein Fest organisieren, eine Veranstaltung durchführen, ein Marktstand aufstellen, oder in einer anderen Form den öffentlichen Grund benützen? 

Der öffentliche Grund der Gemeinde Kirchlindach kann vielfältig genutzt werden. Dabei wird zwischen normalem und gesteigertem Gemeingebrauch unterschieden. Wird ein Dorfplatz beispielsweise für ein Sparziergang genutzt, so handelt es sich um einen normalen Gebrauch der Sache und es ist keine Bewilligung notwendig. Sobald aber der Dorfplatz beispielsweise genutzt wird, um einen Markt zu betreiben, handelt es sich um einen gesteigerten Gemeingebrauch und Sie müssen die Gemeindepolizei um eine entsprechende Bewilligung ersuchen. 

Bewilligungsgesuche sind möglichst frühzeitig bei der Gemeindepolizei einzureichen. Je nach Anliegen sind weitere Abklärungen notwendig. Setzen Sie sich daher so rasch wie möglich mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam klären können, ob Ihr Vorhaben bewilligungspflichtig ist. Für die Ausstellung einer Bewilligung wird eine Gebühr erhoben. 

Eine Veranstaltung - mehrere Bewilligungen

Eine Veranstaltung kann je nach Art verschiedenen gesetzlich regulierte Bereiche betreffen. Bitte informieren Sie sich ausführlich, welche Gesuche Sie zusätzlich einreichen müssen (z.B. im Bereich Gastgewerbe).

Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
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