Um möglichen gefährlichen Vergiftungen vorzubeugen, kann das Pilzgut privater Sammlerinnen und Sammler der Pilzkontrolle Bremgarten zur unentgeltlichen Kontrolle vorgewiesen werden. Die Öffnungszeiten werden jeweils frühzeitig durch die Gemeinden publiziert.
Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen. Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt maximal zwei Kilo pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf), benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle. Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.