Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, erhalten eine AHV-Nummer. Sie wird als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet. Darüber hinaus dient sie auch in zahlreichen anderen Verwaltungszweigen als Personenidentifikator. Ihre AHV-Nummer finden Sie in erster Linie auf Ihrer Krankenversicherungskarte. Für den Kontakt mit den Behörden genügt es, wenn Sie Ihre AHV-Nummer wissen, oder auf Ihrer Krankenversicherungskarte zeigen können. Ein AHV-Versicherungsausweis ist im Grundsatz nicht erforderlich. Aus diesem Grund wird dieser auch nicht automatisch durch die zuständige Ausgleichskasse ausgestellt. Bei Bedarf können Sie aber jederzeit den AHV-Versicherungsausweis mittels Gesuchsformular bestellen.