Zuzug; Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einem Zuzug in die Gemeinde Kirchlindach innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder über eUmzugCH erfolgen.

Anmeldung von minderjährigen und / oder schulpflichtigen Kindern

Für die Anmeldung von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht, muss ein zusätzliches Formular ausgefüllt werden. Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Zuzug zudem dem Schulsekretariat.

Zuzug aus dem Ausland

Ziehen Sie direkt aus dem Ausland in die Gemeinde Kirchlindach zu? In diesem Fall bitten wir Sie, vorgängig mit den Einwohnerdiensten telefonischen Kontakt aufzunehmen, damit Sie gemeinsam klären können, ob eine Anmeldung möglich ist, und wenn ja, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung an den Schalter mitbringen müssen.

Einwohnerdienste
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