Der Winterdienst hat die winterlichen Verkehrsgefahren und -behinderungen zu bekämpfen. Dies geschieht zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und zur Sicherstellung der Mobilität unter Berücksichtigung des Umweltschutzes. Angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aber auch Rücksicht und, wenn notwendig, Verzicht auf den gewohnten Komfort, machen es möglich, an den „weissen“ und „glatten“ Tagen die Verkehrswege unfallfrei zu benutzen.
Der Winterdienst wird nach den folgenden zwei Prioritäten gewährleistet:
- Priorität: Busrouten, Hauptstrassen, Hangstrassen, Zufahrten Altersheime, Übergänge sowie exponierte Gefahrenstellen.
- Priorität: Quartierstrassen.
Bei intensiven Schneefällen kann nur noch die 1. Priorität gewährleistet werden. Weitere Informationen zum Winterdienst können Sie dem Merkblatt entnehmen.