Mit der Wildhüterin oder dem Wildhüter nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie tote Wildtiere finden oder kranke und verletzte Tiere beobachten. Wildhüterinnen und Wildhüter sind ausserdem Ansprechpersonen für Fragen zu Wildtieren und Vögeln.
Die Wildhüterin oder den Wildhüter erreichen Sie von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr nimmt die Polizei Ihren Anruf entgegen (T 117).