Im Kanton Bern müssen alle Findeltiere der kantonalen Meldestelle gemeldet werden. Für die Beratung der Finderinnen und Finder sowie für das Ausschreiben der Tiere ist die schweizerische Tiermeldezentrale zuständig. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist strafbar. Wenn Sie als Besitzerin oder als Besitzer ihr Haustier vermissen, können Sie sich ebenfalls an die schweizerische Tiermeldezentrale wenden.