Wenn Sie sich länger als zwölf Monate in der Schweiz aufhalten (Einreisedatum gemäss gültiger Aufenthaltsbewilligung), müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis und Ihre Nummernschilder eintauschen. Das Umtauschgesuch ist vor Ablauf der zwölf Monate beim Strassenverkehrsamt des Kantons Bern einzureichen, damit Sie ohne Unterbruch fahrberechtigt sind.
Personen, welche einen gültigen ausländischen Führerausweis der Gruppe 2 (Berufskategorien, z.B. Lastwagen) aus den EU- oder EFTA-Staaten besitzen, können diesen zwölf Monate ab der Einreise in die Schweiz für das Führen von Fahrzeugen auf den Schweizer Strassen verwenden. Personen, die einen gültigen ausländischen Führerausweis aus einem anderen Staat (nicht EU- oder EFTA) besitzen, müssen vor der ersten berufsmässigen Fahrt in der Schweiz im Besitz des schweizerischen Führerausweises sein.