Überzeitbewilligung für frei wählbare Anlässe (Betriebsbewilligung)

Ein Gastgewerbebetrieb kann pro Jahr grundsätzlich maximal 24 Überzeitbewilligungen für frei wählbare Anlässe beziehen. Sie müssen dafür das entsprechende Gesuch ausfüllen und bei der Standortgemeinde des Betriebes einreichen. Die Gemeindepolizei prüft Ihr Gesuch, bezieht dazu Stellung und leitet es an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Prüfung und allfälligen Genehmigung weiter. Wird das Gesuch durch das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland genehmigt, so erhalten Sie die Überzeitenbewilligungen nur durch eine Vorauszahlung der Gebühren. Falls es infolge Überzeit zu Reklamationen kommt, z.B. wegen Lärm, kann die Anzahl der Bewilligungen pro Jahr eingeschränkt werden.

Einsatz der Überzeitenbewilligung

Wenn Sie eine der erteilten Überzeitbewilligung brauchen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass die Bewilligung bis spätestens zur Polizeistunde um 00:30 Uhr ausgefüllt ist. Die Überzeitbewilligung ist für allfällige Kontrollen durch die Gemeindepolizei bei der Kasse bereitzulegen. 

Überzeitbewilligung für frei wählbare Anlässe
Gemeindepolizei
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