Schwarzarbeit ist illegal. Arbeitnehmende und Arbeitgebende verstossen mit Schwarzarbeit gegen das Gesetz. Im Kanton Bern kontrolliert die Arbeitsmarktkontrolle Bern die Arbeitsverhältnisse und klärt ab, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt. In der Regel werden bei Schwarzarbeit:
- keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
- keine Arbeitsbewilligungen für ausländische Erwerbstätige eingeholt,
- kein Lohn und kein Umsatz versteuert,
- unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen und
- keine Quellensteuer abgerechnet.
Haben Sie Verdacht auf Schwarzarbeit? Dann melden Sie sich bei der Arbeitsmarktkontrolle.