Siegelung

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen nach dem Tod ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Siegelungsbeamtin oder der Siegelungsbeamte der Gemeinde. In der Gemeinde Kirchlindach sind als Siegelungsbeamtinnen und Siegelungsbeamte die folgenden Personen gewählt: 

  • Petra Mack
  • Diana Manova
  • Lorenna Schenk
  • Hans Soltermann

Wie läuft eine Siegelung ab?

Nachdem die Gemeinde von einem Todesfall erfahren hat, werden alle notwendigen Schritte im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Meldung eingeleitet. Einer davon betrifft die Vorbereitung des Siegelungsprotokolls. Sobald das Siegelungsprotokoll, soweit möglich, vorbereitet werden konnte, wird Sie die zuständige Siegelungsbeamtin oder der zuständige Siegelungsbeamte telefonisch kontaktieren. Kontaktiert wird diejenige Angehörige oder derjenige Angehörige, der als Ansprechperson bei der Bestatterin oder beim Bestatter angegeben wurde. Telefonisch klären Sie gemeinsam, welche Unterlagen Sie für die Siegelung vorbereiten müssen. Notwendige Unterlagen können beispielsweise Auszüge von den Bankkonten per Todestag, eine Auflistung der vermutlichen Erben, Schenkungsverträge, usw. sein. Anschliessend wird ein Siegelungstermin vereinbart. 

Siegelungen werden i.d.R. in den Wohnräumlichkeiten der verstorbenen Person vorgenommen. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Siegelungsbeamtin oder der zuständige Siegelungsbeamte. 

Während der Siegelung vervollständigen die anwesenden Erbinnen und Erben gemeinsam mit dem Siegelungsorgan das Protokoll. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, dem Siegelungsorgan wahrheitsgetreu Auskunft zu geben und ihm Behältnisse und Räumlichkeiten zu öffnen. Die Erbinnen und Erben geben für den Fall einer Inventaranordnung eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar an. Eine bestimmte Urkundsperson empfehlen dürfen die Siegelungsorgane nicht. Die anwesenden Personen unterzeichnen vor Ort ein Unterschriftenblatt. Die zum Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zugehörigen Gemeinden, wie z.B. die Gemeinde Kirchlindach, können die Siegelungsunterlagen online einreichen. Den anwesenden Personen kann eine Kopie des online eingereichten Siegelungsprotokolls ausgehändigt werden.

Die Siegelung ist in der Gemeinde Kirchlindach kostenpflichtig. 

Siegelung und Verwahrung

Wenn dies zur Sicherung der Inventaraufnahme erforderlich ist, bringt das Siegelungsorgan die vorgefundenen Wertpapiere, Wertsachen (auch Waffen), Dokumente, Sammlungen und Schlüssel in einem geeigneten Behältnis oder Raum unter und legt sie unter Siegel. Das Siegelungsorgan kann die Gegenstände, Wertsachen, usw. auch in die Gemeinde in Gewahrsam nehmen. Bankschliessfächer und Haustresore werden i.d.R. direkt versiegelt. Als weitere Sicherungsmassnahme kann es vorkommen, dass das Siegelungsorgan eine Verfügungssperre auf Bankguthaben anordnet. 

Anordnung Inventar

Je nach Umstände können andere Erbschaftssicherungsmassnahmen beantragt und/oder von Amtes wegen angeordnet werden (z.B. Anordnung eines Erbschaftsinventars, Anordnung einer Erbschaftsverwaltung, usw.).

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