Bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Wenn Sie im Rahmen eines Vorsorgeauftrags frühzeitig festlegen, wer sich im Ernstfall um Ihre Belange kümmern soll, ist gegebenenfalls keine Beistandschaft nötig.
Sie können dem Zivilstandsamt mitteilen, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser hinterlegt ist. Das Amt wird die Information registrieren, so dass sie bei Bedarf zugänglich ist. Die von Ihnen beauftragte Person kann erst handeln, wenn die KESB die Wirksamkeit des Vorsorgeauftrag festgestellt hat.