Patientenverfügung

Die Patientenverfügung wird dann relevant, wenn Sie nicht selber über Ihre Behandlung entscheiden können. Sie legen darin fest, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung entlastet Ihre Angehörigen und erlaubt es den Ärztinnen und Ärzten, nach Ihrem Willen zu entscheiden. Die Patientenverfügung sollten Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt besprechen. Ebenso sollten Sie Ihre Patientenverfügung mit der Person besprechen, die Sie im Rahmen des Dokuments mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung bekannt und auffindbar ist, wenn sie gebraucht wird. Sie können das Dokument zum Beispiel Ihrer Vertretungsperson zur Aufbewahrung übergeben oder dieser erklären, wo es hinterlegt ist. Weiter können Sie den Hinterlegungsort auf der Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse eintragen lassen.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Gemeindeschreiberei
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