Auf Ihren Wunsch resp. Bestellung stellt das zuständige Zivilstandsamt einen kostenpflichtigen Auszug aus dem Geburtseintrag aus. Dieser könnte beispielsweise für die Anmeldung von Familienzulagen erforderlich sein. Sie können auch einen internationalen Auszug aus dem Geburtseintrag (CIEC 34) bestellen, der 4-sprachig (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch) ist und eine englische und spanische Übersetzung enthält.