Für die amtliche Lebensmittelkontrolle ist das Kantonale Laboratorium zuständig. Es überwacht, dass die Vorschriften im Lebensmittelgesetz (Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitlichen Gefährdungen und Täuschungen sowie Sicherstellung des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln) eingehalten werden.