Jugendschutz

Alkohol, Tabak- & Nikotinprodukte, pflanzliche Rauchprodukte und elektronische Zigaretten sind nicht nur Genussmittel, sondern auch Rausch- und Suchtmittel. Deshalb haben Bund und Kanton starke Schutzbestimmungen, die junge Menschen vor einem zu frühen und übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum schützen sollen, in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt, insbesondere:

  • Verkaufs- und Abgabeverbote von Alkohol, Tabak- & Nikotinprodukten, pflanzlichen Rauchprodukten und elektronischen Zigaretten an unter 16-/18-Jährige
  • Werbeeinschränkungen
  • Straf- und Verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei Übertretung der rechtlichen Vorschriften

Bei Veranstaltungen mit Alkoholausschank müssen Sie jeweils auf die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes hinweisen. Das Bar- oder Servicepersonal muss instruiert sein und die Bestimmungen sind strikte einzuhalten. Zu beachten ist insbesondere der sogenannte «Sirupartikel» bei der Getränkekarte, wonach mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholhaltige Getränke in der gleichen Menge angeboten werden müssen.

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Jugendschutz Kanton Bern
FAQ's zur Getränkekarte und zum Sirupartikel
Gemeindepolizei
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