Als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks können Sie bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung stellen, wenn Sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen. Die Hauptwohnsitzbestätigung wird für das Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung zwingend benötigt. Steht das Eigentum an einem Grundstück mehreren betroffenen Personen zu, ist für jede Person eine separate Hauptwohnsitzbestätigung notwendig. Der Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums kann erst erbracht werden, wenn die betroffene Person mindestens zwei Jahre auf Ihrem Grundstück den Hauptwohnsitz hatte.
Die Hauptwohnsitzbestätigung können Sie direkt bei den Einwohnerdiensten beziehen. Die Einwohnerdienste werden dafür das offizielle Formular verwenden.