Jede Person kann vom Grundbuchamt Auskunft über die folgenden rechtswirksamen Daten des Hauptbuchs verlangen:
- Bezeichnung des Grundstücks
- Grundstücksbeschreibung
- Name und Identifikation der Eigentümerin oder des Eigentümers (ohne Adresse)
- Eigentumsform
- Erwerbsdatum
- Dienstbarkeiten
- Grundlasten
- Anmerkungen (mit Ausnahme der in Art. 26 Abs. 1 lit. c Ziff. 1 bis 4 Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.432.1) erwähnten Anmerkungen).
Der Kanton Bern gewährt Zugang zu diesen Daten via GRUDIS public - grundstücksbezogen und gegen Serienabfragen geschützt. Die publizierten Daten dienen einzig Informationszwecken. Rechtswirkungen entfalten nur die durch das Grundbuchamt beglaubigten Auszüge. Um diesen Service nutzen zu können, ist ein Benutzerkonto im E-Government-Portal des Kantons Bern BE-Login mit einem AGOV Login Account erforderlich.