Grundbuchamt (GRUDIS public)

Jede Person kann vom Grundbuchamt Auskunft über die folgenden rechtswirksamen Daten des Hauptbuchs verlangen:

  • Bezeichnung des Grundstücks
  • Grundstücksbeschreibung
  • Name und Identifikation der Eigentümerin oder des Eigentümers (ohne Adresse)
  • Eigentumsform
  • Erwerbsdatum
  • Dienstbarkeiten
  • Grundlasten
  • Anmerkungen (mit Ausnahme der in Art. 26 Abs. 1 lit. c Ziff. 1 bis 4 Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.432.1) erwähnten Anmerkungen).

Der Kanton Bern gewährt Zugang zu diesen Daten via GRUDIS public - grundstücksbezogen und gegen Serienabfragen geschützt. Die publizierten Daten dienen einzig Informationszwecken. Rechtswirkungen entfalten nur die durch das Grundbuchamt beglaubigten Auszüge. Um diesen Service nutzen zu können, ist ein Benutzerkonto im E-Government-Portal des Kantons Bern BE-Login mit einem AGOV Login Account erforderlich. 

GRUDIS public
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Bauverwaltung
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