Feuerbrand ist eine gefährliche, durch Bakterien verursachte Pflanzenkrankheit. Sie befällt vor allem Kernobstgewächse und kann sich seuchenartig schnell ausbreiten. Befallsverdächtige Pflanzen oder Pflanzenteile sollten wegen der Verschleppungsgefahr nicht berührt werden. Am 1. Januar 2020 trat das neue Pflanzengesundheitsrecht in Kraft, seither wird der Feuerbrand nicht mehr als «Quarantäneorganismus» behandelt, sondern als «Geregelter Nicht-Quarantäneorganismus». Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand ausserhalb von «Gebieten mit geringer Prävalenz», zu welchem auch Kirchlindach gehört, weder eine Melde- noch eine Bekämpfungspflicht besteht.