Familienzulagen (Gewerbe und Landwirtschaft)

Familienzulagen sind einmalige oder periodische Geldleistungen, die ausgerichtet werden, um die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise auszugleichen. Es gibt die folgenden Zulagen: 

  • Kinderzulagen bis und mit dem Monat, in dem der 16. Geburtstag des Kindes liegt (oder der 20. Geburtstag, wenn das Kind wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht arbeiten kann).
  • Ausbildungszulagen, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, frühestens jedoch für den Monat, in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt, und längstens bis zum 25. Geburtstag.
  • Haushaltungszulagen (nur für landwirtschaftliche Arbeitnehmende).
Familienzulagen
AHV-Zweigstelle
AHV / IV
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen