Der Personenstandsausweis gibt Auskunft über die aktuellen Personendaten schweizerischer und ausländischer Personen. Er belegt z.B. den Zivilstand, die aktuelle Namensführung und die Heimatorte von Schweizer Staatsangehörigen. Das Dokument wird häufig von Freizügigkeitsstiftungen von ledigen und geschiedenen Personen für die Auszahlung von Freizügigkeitsgeldern benötigt. Zuständig für die Ausstellung ist das Zivilstandsamt.