Erwerbsausfallentschädigungen (EO) werden als Ersatz für den Erwerbsausfall aufgrund der Leistung einer Dienstpflicht bezahlt. Anspruch auf eine EO haben Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen und einen der folgenden Dienste leisten:
- Militärdienst
- Zivildienst
- Zivilschutz
- Rotkreuzdienst
- Beteiligung an eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport
- Beteiligung an Jungschützenleiterkursen