Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament des Schweizer Staates. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
- jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden
- Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Ergänzungsleistungen werden durch den Kanton ausgerichtet. Ihre erste Anlaufstelle ist jedoch die AHV-Zweigstelle an Ihrem Wohnort.