Um die Alters- oder Invalidenrente von geschiedenen Personen zu berechnen, werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, geteilt und beiden Ehegatten hälftig angerechnet. Das Splitting muss nach jeder Scheidung angemeldet und durchgeführt werden. Nur so wird die korrekte Berechnung der Leistungen der AHV/IV möglich.