Wer das Schweizer Bürgerrecht erlangen möchte, benötigt in der Regel einen Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest. Gesuche ohne Nachweise können nicht entgegen genommen werden. Die Kosten für den Einbürgerungskurs und den Einbürgerungstest tragen die Gesuchstellenden vollumfänglich selber.
Der vorgängige Besuch von Einbürgerungskursen ist fakultativ. Da der Einbürgerungstest nur bei der Einbürgerungsgemeinde bzw. bei den von der Gemeinde autorisierten Schulen absolviert werden darf, ist der vorgängige Besuch eines Einbürgerungskurses bei diesen Schulen empfehlenswert und von Vorteil. Beim erstmaligen Nichtbestehen des Einbürgerungstests muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller zwingend einen Einbürgerungskurs bei einer der von der Gemeinde autorisierten Schule besuchen, damit sie bzw. er zum zweiten Mal zum Einbürgerungstest zugelassen wird.
Die Prüfungsthemen können mit den folgenden Oberbegriffe umschrieben werden:
- Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen und Feiertage der Schweiz und des Kantons Bern
- Demokratie, Föderalismus sowie Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger
- Soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit und Bildung
Befreiung vom Einbürgerungstest
Vom Einbürgerungskurs befreit sind Kinder unter 16 Jahren sowie gesuchstellende Personen, die aufgrund ihrer Schulbesuche oder Bildungsgänge die Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises wohl genügend beherrschen. Die vorgeschriebene Dauer von drei Jahren wird an einem Stück, d.h. ohne Unterbruch, berechnet.
Zuständige Schulen für den Einbürgerungstest (und Einbürgerungskurs)
Die Gemeinde Kirchlindach arbeitet mit dem Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung (bwd), mit der Berufs-, Fach und Fortbildungsschule (BFF) und mit der Klubschule Migros zusammen.