Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer erleichterten und einer ordentlichen Einbürgerung. Die ordentliche Einbürgerung ist das Standardverfahren, wenn eine Person Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden möchte. In manchen Fällen können Sie eine erleichterte Einbürgerung beantragen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie mit einem Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, oder wenn schon Ihre Eltern und Grosseltern in der Schweiz gelebt haben. Für beide Einbürgerungsvarianten müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen, können Sie kein Gesuch bei der zuständigen Stelle einreichen.
Erleichterte Einbürgerung
Für die Beratung und Bearbeitung von erleichterten Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihren Fragen und Anliegen direkt an das SEM zu wenden.
Ordentliche Einbürgerung
Für die Beratung und Bearbeitung von ordentlichen Einbürgerungen ist Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Informieren Sie sich online, ob Sie die Voraussetzungen für das Gesuch um eine ordentliche Einbürgerung erfüllen. Danach können Sie Kontakt mit der Gemeindeschreiberei aufnehmen. Diese wird Sie beraten und Ihnen mitteilen, welche Formulare und Unterlagen für die Gesuchseinreichung notwendig sind. Zudem werden Sie über den Prozess, die Kosten und die ungefähre Dauer informiert. Unvollständige Gesuchsunterlagen werden nicht entgegen genommen.