Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Werden die AHV-Beiträge nicht aus Erwerbstätigkeit geleistet, entstehen möglicherweise Beitragslücken. Im Alter oder bei Invalidität kann das zu einer Kürzung der Rente führen. Deshalb zahlen auch Nichterwerbstätige jährlich ihren Beitrag an die AHV. Die betreffenden Personen tragen die Eigenverantwortung über ihre Beitragspflicht.
Falls Sie noch nicht bei einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, melden Sie sich bitte umgehend bei der AHV-Zweigstelle Als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger an. Bei einer verspäteten Anmeldung riskieren Sie Verzugszinsen.