Für die Aussen- und Strassenreklame gelten die kantonalen Bestimmungen. Das Recht, Plakate jeder Grösse, Kleber, usw. auf öffentlichem Grund anzubringen, steht ausschliesslich der Gemeinde zu. Der Gemeinderat kann das Anschlagen von Plakaten vertraglich privaten Unternehmen übertragen (Werbe- und Anschlagsrecht).
Das Aufstellen von Reklame ist insbesondere an Bäumen, Leitungsstangen, Zäunen und öffentlichen Bauten verboten. Die Gemeinde entfernt – allenfalls unter Kostenfolge – Plakate und Reklamen, welche ohne Bewilligung oder unbefugt angebracht worden sind, und erstattet gegebenenfalls Anzeige.
Wenn Sie eine Veranstaltung bewerben möchten, besteht die Möglichkeit die Ortseingangstafeln oder Plakatständer zu mieten.