Arbeiten mit Ausweis N
Als asylsuchende Person (Ausweis N) können Sie in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen arbeiten. Um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ein Stellenantrittsgesuch einreichen. Eine Bewilligung ist erst dann möglich, wenn Sie sich als asylsuchende Person nicht mehr in einem Zentrum des Bundes aufhalten. Nach Austritt aus dem Bundesasylzentrum können Sie als Asylsuchende Person zu einer vorübergehenden unselbständigen Erwerbstätigkeit zugelassen werden.
Arbeiten mit Ausweis F
Vorläufig aufgenommene Personen und Flüchtlinge (Ausweis F) dürfen in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen arbeiten. Ihre Erwerbstätigkeit muss durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gemeldet werden. Insbesondere folgende Ereignisse sind meldepflichtig:
- Beginn einer Erwerbstätigkeit (Aufnahme der Arbeit)
- Ende einer Erwerbstätigkeit
- Stellenwechsel
Wenn Sie für mehrere Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber arbeiten, muss jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber separat eine Meldung einreichen.