Damit ein Kind von getrennten Eltern Alimente (Unterhaltsbeiträge) erhält, benötigen Sie eine gültige Unterhaltsregelung (gerichtliche Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung oder von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte Unterhaltsvereinbarung). Wenn die Ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden, können Sie die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge und/oder Inkassohilfe beantragen.
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen ist möglich, wenn
- Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Kirchlindach haben.
- es sich um laufend geschuldete Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder handelt.
- es sich um laufend geschuldete Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder in Erstausbildung handelt, sofern das im Unterhaltstitel so vereinbart wurde.
- das Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegt.
Inkassohilfe
Die Inkassohilfe ist möglich, wenn
- Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
- es sich um Schulden aus den Unterhaltsbeiträgen handelt.
- es sich um nachehelichen Unterhalt für Geschiedene handelt.
Beratung und Unterstützung
Die Fachstelle Alimentenhilfe der Regionalen Soziale Dienste Wohlen unterstützt Sie gerne bei diesen Anliegen.