Alimentenhilfe

Damit ein Kind von getrennten Eltern Alimente (Unterhaltsbeiträge) erhält, benötigen Sie eine gültige Unterhaltsregelung (gerichtliche Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung oder von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigte Unterhaltsvereinbarung). Wenn die Ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen ausbleiben, verspätet oder nicht vollständig bezahlt werden, können Sie die Bevorschussung der Unterhaltsbeiträge und/oder Inkassohilfe beantragen.

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen ist möglich, wenn

  • Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Kirchlindach haben.
  • es sich um laufend geschuldete Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder handelt.
  • es sich um laufend geschuldete Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder in Erstausbildung handelt, sofern das im Unterhaltstitel so vereinbart wurde.
  • das Haushaltseinkommen unter bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenzen liegt.

Inkassohilfe

Die Inkassohilfe ist möglich, wenn

  • Sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Münsingen haben.
  • es sich um Schulden aus den Unterhaltsbeiträgen handelt.
  • es sich um nachehelichen Unterhalt für Geschiedene handelt.

Beratung und Unterstützung

Die Fachstelle Alimentenhilfe der Regionalen Soziale Dienste Wohlen unterstützt Sie gerne bei diesen Anliegen. 

Regionale Fachstelle Alimentenhilfe
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Soziale Sicherheit
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