Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über eUmzugCH machen.
Umzug von minderjährigen und / oder schulpflichtigen Kindern
Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Umzug bitte ebenfalls der Klassenlehrperson Ihres Kindes. Für den Umzug von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, ist das Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger einzureichen.
Adressänderung für ausländische Staatsangehörige
Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen werden bei den Einwohnerdiensten gemeldet. Diese leitet die Adressänderung an den Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Eine Neuausstellung des Ausländerausweises erfolgt nur, wenn die biometrischen Daten in einem Ausweiszentrum neu erfasst werden müssen. Es entstehen in jedem Fall Gebühren. Die Bezahlung erfolgt entweder am Schalter bei der Abholung des neuen Ausländerausweises oder per Rechnung, wenn keine persönliche Vorsprache notwendig ist.