Es ist schmerzhaft, eine Angehörige oder einen Angehörigen zu verlieren. In dieser schweren Phase wünschen wir Ihnen Kraft und Zuversicht. Nachstehend finden Sie Informationen, die Ihnen bei den notwendigen Schritten helfen können.
Was muss ich bei einem Todesfall erledigen?
Der Todesfall ist innert 48 Stunden dem Zivilstandsamt des Sterbeortes zu melden.
Todesfall im Spital oder Heim
Wenn eine Person in einem Spital oder Altersheim verstorben ist, meldet diese Institution den Todesfall direkt an das zuständige Zivilstandsamt. Verstirbt die Person zu Hause, ist sofort nach Eintritt des Todes eine Ärztin oder ein Arzt zu kontaktieren. Diese Fachperson stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, die Sie für die Anmeldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt benötigen. Bei einem Unfall ist zudem die Polizei zu verständigen.
Bestattungsunternehmen
Falls Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann Ihnen dieses alle Formalitäten (Anmeldung Todesfall beim Zivilstandsamt, Einsargung, Transport, Aufbahrung, usw.) abnehmen. Bei der Wahl eines Bestattungsunternehmens sind Sie frei.
Rolle der Gemeinde
Das Zivilstandsamt des Sterbeortes registriert den Todesfall und stellt die Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalls aus. Die Ausstellung des Todesscheins folgt erst später auf Ihr Gesuch hin. Gleichzeitig wird durch das Zivilstandsamt der Todesfall dem Einwohnerregister des Wohnsitzes gemeldet. Zusätzlich muss jeder Todesfall mittels Formular an die Einwohnerdienste gemeldet werden. In diesem Formular können Sie unter anderem die Art, das Datum und die Uhrzeit der Bestattung, Informationen über mögliche Aufbahrungen, die Kontaktadresse der Angehörigen sowie Publikationswünsche angegeben. Mit dieser Grundlage kann die Gemeinde die nächsten Schritte einleiten, sodass eine reibungslose Bestattung sichergestellt ist. Falls Sie ein Bestattungsunternehmen organisiert haben, so wird dieses die Formalitäten, unter anderem das Ausfüllen des Formulars, für Sie übernehmen.
Zu den konkreten Aufgaben der Gemeinde gehören also:
- die Anordnung der Bestattung
- die Reservation des Friedhofes
- die Information an die Friedhofgärtnerin oder an den Friedhofgärtner
- Organisation von Namensschilder oder Stelen
- Allfällige Publikationen
- Organisation der Siegelung
Die Anordnung der Bestattung erhalten Sie per Post zugestellt.