Hundehaltung (Haustier)

Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Abteilung Finanzen des Wohnortes melden. Diese erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus. Vergessen Sie bei einem Import nicht, die entsprechende Mehrwertsteuer für das Haustier zu entrichten.

Mutationen im Hunderegister

Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über die Website von Amicus oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Namens- und Adressänderungen melden Sie direkt der Abteilung Finanzen. Zudem müssen Sie Abmeldungen, die Sie im Amicus oder auf animundo vornehmen, ebenfalls noch persönlich der Abteilung Finanzen melden.

Hundetaxe

Die Hundetaxe beträgt in der Gemeinde Kirchlindach jährlich CHF 100.00 für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind. Stichtag ist jeweils der 1. August. Ist im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton die Hundetaxe entrichtet worden (unterjähriger Zuzug in die Gemeinde Kirchlindach), wird die Hundetaxe erst im nächsten Jahr fällig.

An- und Abmelden von Hunden
Hunde im Kanton Bern
Amicus
Animundo
Finanzverwaltung
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