Zuzug, Umzug, Wegzug
Die Gemeinde unterscheidet bei Adressänderungen zwischen den folgenden drei Kategorien:
- Zuzug: Sie ziehen von einer anderen Gemeinde oder vom Ausland in die Gemeinde Kirchlindach
- Umzug: Sie leben bereits in der Gemeinde Kirchlindach und ändern lediglich Ihre Adresse innerhalb der Gemeinde
- Wegzug: Sie ziehen von der Gemeinde Kirchlindach weg in eine andere Gemeinde oder ins Ausland
Zu- und Umzüge müssen Sie innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten melden. Der Wegzug ist spätestens am Tage des Wegzuges bei den Einwohnerdiensten bekannt zu geben.
Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen rund um den Zuzug, Umzug und Wegzug finden Sie hier:

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