Zuzug, Umzug, Wegzug

Die Gemeinde unterscheidet bei Adressänderungen zwischen den folgenden drei Kategorien: 

  • Zuzug: Sie ziehen von einer anderen Gemeinde oder vom Ausland in die Gemeinde Kirchlindach
  • Umzug: Sie leben bereits in der Gemeinde Kirchlindach und ändern lediglich Ihre Adresse innerhalb der Gemeinde
  • Wegzug: Sie ziehen von der Gemeinde Kirchlindach weg in eine andere Gemeinde oder ins Ausland

Zu- und Umzüge müssen Sie innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten melden. Der Wegzug ist spätestens am Tage des Wegzuges bei den Einwohnerdiensten bekannt zu geben.

Landschaft Herrenschwanden mit Aare
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