Demonstrationen und Kundgebungen

Planen Sie eine Demonstration oder eine Kundgebung? Wenn Sie dafür öffentliche Plätze oder Strassen in Anspruch nehmen, Musik abspielen oder Lautsprecher verwenden wollen, gilt es einiges zu beachten.

Wichtig zu wissen

Demonstrationen und Kundgebungen auf öffentlichem Grund sind nur mit vorgängiger Bewilligung der Gemeinde Kirchlindach zulässig. Sie als Organisatorin oder Organisator sind für einen geordneten Ablauf verantwortlich. Zudem sorgen Sie für die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer des öffentlichen Grunds. Das schriftliche Gesuch müssen Sie frühzeitig bei der Gemeindepolizei einreichen. 

Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, Demokratie
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