Wer das Referenzalter erreicht, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Altersrente der AHV. Das Referenzalter liegt für Männer bei 65 Jahren und 64 Jahre und 3 Monate für Frauen (Frauen geboren 1961). Das Referenzalter der Frauen erhöht sich ab 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Ab 1. Januar 2029 gilt für beide Geschlechter das Referenzalter 65. Zusätzlich müssen während mindestens einem vollen Beitragsjahr AHV-Beiträge angerechnet werden können.
Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht im Folgemonat des erreichten Referenzalters. Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Referenzalters einzureichen.