Wegzug; Ausländische Staatsangehörige

Wenn Sie von Kirchlindach wegziehen, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs bei den Einwohnerdiensten abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder über eUmzugCH erfolgen.

Abmeldebestätigung

Eine Abmeldebestätigung können Sie bei den Einwohnerdiensten kostenlos beziehen. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldebestätigung nicht benötigt wird, wenn Sie sich in der neuen Gemeinde online anmelden können.

Wegzug mit schulpflichtigen Kinder

Sollten Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie den Wegzug zudem der Klassenlehrperson. Die Anmeldung an der Schule in der neuen Gemeinde muss durch Sie erfolgen.

Wegzug ins Ausland

Haben Sie vor, die Schweiz zu verlassen? In diesem Fall muss die Abmeldung ins Ausland zwingend persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden. Beachten Sie bitte auch, dass Personen mit Niederlassungsbewilligung C beim Wegzug ins Ausland eine Zustelladresse in der Schweiz angeben müssen. 

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Wohnen und Umziehen
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