In Kirchlindach besteht im Grundsatz keine Bewilligungspflicht für das Abbrennen eines Feuerwerkes im privaten Rahmen (z.B. anlässlich einer Geburtstagsfeier oder Hochzeit). Je nach Feuerwerkskörper sind aber weitere Bestimmungen zu beachten und allenfalls Bewilligungen einzuholen. In jedem Fall sind die Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) und die notwendigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Zudem ist die vorgängige Information über ein geplantes Feuerwerk an die Gemeindepolizei erwünscht. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kantonspolizei Bern.