Erbschaftssicherungsmassnahmen

Die Gemeindeschreiberei ist zuständig für die Anordnung von Erbschaftssicherungsmassnahmen wie:

  • die Verfügung von Erbschaftsinventaren
  • die Anordnung einer Erbschaftsverwaltung
  • die Anordnung von Erbenrufen 
Erbrecht
Gemeindeschreiberei
Todesfall
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