Die Gemeinden im Kanton Bern führen mit aus dem Ausland zugezogene ausländische Staatsangehörige sowie mit ausländischen Staatsangehörige, die sich vor ihrem Zuzug aus einem anderen Kanton noch nicht mehr als zwölf Monate in der Schweiz aufgehalten haben, ein Erstgespräch durch. An diesem Gespräch werden Sie über ihre Rechte und Pflichten sowie über die örtlichen Lebensbedingungen und die Angebote zur Förderung der Integration informiert. Stellen die Einwohnerdienste bei diesem Erstgespräch fest, dass bei der sich anmeldenden Person oder bei deren minderjährigen Kindern ein besonderer Informationsbedarf zu Fragen der Integration vorliegen könnte, melden sie die betroffene Person mit Angabe der Gründe bei einer Ansprechstelle für die Integration an.
Ziel der Integration ist ein konstruktives und auf gegenseitigem Respekt beruhendes Zusammenleben der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage der schweizerischen Rechtsordnung. Die ausländischen Staatsangehörigen tragen zu ihrer Integration bei, indem
- sie sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten verpflichten, die Amtssprache oder eine der Amtssprachen des Verwaltungskreises, in dem sie ihren Wohnsitz haben, zu erlernen;
- sie ich bemühen, für ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln aufzukommen;
- sie sich bemühen, die notwendige Bildung für die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben zu erwerben;
- sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung respektieren.