Beglaubigung von Unterschriften und Kopien

Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen dürfen im Kanton Bern nur durch eine Notarin oder einen Notar vorgenommen werden (Notariatsverordnung; BSG 169.112). Kontaktieren Sie dafür eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl. Sie oder er wird Sie über weitere Details wie Vorgehen und Kosten orientieren. Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kanton Bern einholen.

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