Einmal pro Schuljahr findet die Pflichtuntersuchung für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ab dem 1. Kindergartenjahr statt. Die Kosten für die Schulzahnpflege werden gemäss Volksschulgesetz des Kantons Bern (VSG; BSG 432.210) von der Gemeinde übernommen. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler eine private Zahnarztpraxis, können die Eltern den Gemeindebeitrag mittels Gesuch zurückfordern.