Aufenthaltsbewilligung für Angehörige der übrigen Staaten

Wer als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung des Migrationsdienstes des Kantons Bern. Bei der Erteilung von ordentlichen Aufenthaltsbewilligung für die Mitglieder der übrigen Staaten (ohne EU-/EFTA) wird hauptsächlich zwischen den folgenden drei Kategorien unterschieden:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung L
  • Aufenthaltsbewilligung B
  • Niederlassungsbewilligung C

Kurzaufenthaltsbewilligung L
Kurzaufenthaltsbewilligungen werden für ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die sich weniger als ein Jahr für einen bestimmten Zweck in der Schweiz aufhalten.

Aufenthaltsbewilligung B
Die Aufenthaltsbewilligung B berechtigt eine ausländische Person, sich zu einem bestimmten Zweck längerfristig in der Schweiz aufzuhalten. Für Bürgerinnen und Bürger der übrigen Staaten (ohne EU-/EFTA) werden Aufenthaltsbewilligungen mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

Niederlassungsbewilligung C
Mit der Niederlassungsbewilligung C dürfen Sie sich unbegrenzt und ohne Einschränkungen in der Schweiz aufhalten. Anhand einer Kontrollfrist prüfen die Behörden alle fünf Jahre, ob Sie noch in der Schweiz leben und weiterhin alle Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung erfüllen. Für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung müssen Sie verschiedene Voraussetzungen in den Bereichen Aufenthaltsdauer, Integration und Sprachkenntnisse erfüllen.

Kurzaufenthaltsbewilligung L
Aufenthaltsbewilligung B
Niederlassungsbewilligung C
Einreise von Bürgerinnen und Bürger von Drittstaaten
Einwohnerdienste
Ausweise und Bescheinigungen
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen