Auszug aus dem individuellen Konto (IK)

Auf einem individuellen Konto (IK) werden die AHV-pflichtigen Einkommen jeder einzelnen Versicherten und jedes einzelnen Versicherten aufgezeichnet. Es stellt die Grundlage zur Berechnung von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie Invalidenversicherung (IV) dar. Der Auszug aus dem individuellen Konto ist kostenlos. Wir empfehlen Ihnen, den Auszug regelmässig, das heisst alle vier Jahre, auf Vollständigkeit und allfälligen Beitragslücken zu prüfen. 

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AHV-Zweigstelle
AHV / IV, Ausweise und Bescheinigungen, Pensionierung
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